Beim Kauf eines Golden Retrievers sollte man unbedingt
darauf achten, dass der Hund Papiere hat, die von einem
dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) angehörenden
Zuchtverein ausgestellt wurden.
In Deutschland sind das der DRC (Deutscher Retriever Club)
und der GRC (Golden Retriever Club).
Bei beiden Verbänden kann man aktuelle Welpenlisten
anfordern oder von der Homepage downloaden.
Über die Welpenlisten werden auch gelegntlich
ältere Hunde vermittelt.
Hunde aus dem Ausland müssen VDH-anerkannte (FCI)
Papiere haben.
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Nur VDH-Papiere bieten Gewähr dafür,
dass die in ihnen dokumentierte Abstammung für
den Hund auch den Tatsachen entspricht, da die zuchtbuchführende
Stelle eine unabhängige Instanz ist. |
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Die dem VDH angeschlossenen Zuchtvereine kontrollieren
ihre Züchter und deren Zuchtstätten. Die
Züchter müssen Sachkenntnis medizinischer
und allgemein kynologischer Art nachweisen; sie
müssen auch nachweisen, dass sie in der Lage
sind, für eine optimale Entwicklung und vor
allem Prägung und Sozialisierung der Welpen
zu sorgen, solange diese noch bei der Mutterhündin
sind. Die Zuchtstätten müssen nicht nur
den gesetzlichen Bestimmungen genügen, sondern
es werden hohe Ansprüche an Platz und Ausstattung
gestellt. Jeder Zwinger wird vor seiner Zulassung
kontrolliert. Der Züchter ist verpflichtet,
seinen Welpenkäufern alle verfügbaren
Informationen über den Welpen weiterzugeben;
er wird sich darüber hinaus weiter selbst verpflichten,
"seine" Welpenkäufer während
des gesamten Lebens der von ihm gezüchteten
Hunde mit Rat und Tat zu unterstützen. |
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Die dem VDH angeschlossenen Zuchtvereine sind
verpflichtet, ihren Züchtern bestimmte Mindestauflagen
zu machen bezüglich der für eine Zuchtzulassung
notwendigen gesundheitlichen Untersuchungen ihrer
Zuchttiere. Im DRC bedeutet das, dass der Hund an
Hüftgelenken und Ellbogen geröntgt wird
und dass diese Röntgenaufnahmen durch einen
hierfür vom Verein bestellten Gutachter beurteilt
und klassifiziert werden. Es kommt häufig vor,
dass der Röntgen-Tierarzt selbst eine vom
Gutachter abweichende Einschätzung abgibt,
wodurch eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse nicht
möglich ist. Nur begutachtete Ergebnisse sind
vergleichbar und damit auch aussagefähig.
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Zusätzlich zu Hüftgelenken und Ellbogen
müssen Zuchttiere jährlich auf erbliche
Augenkrankheiten untersucht werden. |
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Speziell für die Retrieverzucht gilt: die
VDH-Vereine verlangen von ihren Zuchttieren einen
Wesenstest. Es soll gewährleistet sein, dass
nur sichere, unaggressive, freundliche, schussfeste
Retriever mit dem typischen Wesen in die Zucht gelangen.
Die meisten derjenigen Retriever, mit denen außerhalb
des VDHs gezüchtet wird, waren selbst - oder
ihre Vorfahren - Hunde mit VDH-Papieren, die jedoch
die Zuchtzulassung aus Gesundheits- oder Wesensgründen
nicht erhalten konnten. Wenn mit solchen Hunden
dennoch gezüchtet wird, ist dies für die
Rasse selbstverständlich von Schaden, da die
Gefahr des Verlusts rassetypischer Eigenschaften
groß ist. |
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· Rassebeschreibung
· FCI-Standard
· Welpenkauf
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